Frequently Asked Questions - Allgemein
Früher mussten in die Schweiz importierte Waren nach deren Gewicht verzollt werden. Dies ist nicht mehr der Fall.
Bei Lieferungen ins Ausland können je nach Land entsprechende Abgaben verlangt werden. Sie gehen zu Lasten des Käufers.
Mit jedem Künstler wird ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet.
Die Abgabe an den Künstler ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise ob der Künstler nur den Entwurf verantwortet, oder ob er die Skulptur fertig bearbeitet uns übergibt. Auch eine Rolle spielt die Höhe der Produktionskosten und ebenso die Liquidität des Künstlers.